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Verwaltung

Beschluss-Sammlung

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Was es tut

Fortlaufend nummeriert, mit Wortlaut, Datum und Versammlungsort, dazu der Vermerk, wenn ein Beschluss angefochten oder aufgehoben worden ist. Verlangt ist ein eigenes, geordnetes Verzeichnis; ein Protokollarchiv genügt dafür nicht. Einsehen darf es jeder Eigentümer.

Der Zusammenhang

Sie entsteht aus der Versammlung, in der die Beschlüsse gefasst werden.

Die Vorschriften dahinter

  • § 24 Abs. 7 WEG

Wozu es gehört