Was es tut
Die Rechnung hat drei Schritte. Bei einer verbundenen Anlage wird zuerst der Warmwasseranteil aus der gemessenen Wärmemenge herausgerechnet, dann wird jeder der beiden Töpfe in Verbrauchs- und Grundkosten geteilt, zuletzt wird verteilt. Ändern darf man die Maßstäbe nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums, deshalb stehen sie historisiert am Objekt.
Der Zusammenhang
Der Verbrauch kommt aus dem Zählerbaustein, die Beträge aus dem Hauptbuch, und das Ergebnis geht in die Hausgeldabrechnung ein.
Die Vorschriften dahinter
- § 6 HeizkostenV
- § 7 HeizkostenV
- § 8 HeizkostenV
- § 9 HeizkostenV
Und was es nicht tut
Eine Hochrechnung gibt es nicht, und Gradtagszahlen kommen nicht vor.