Was es tut
Zwei Monatsbeträge für das Objekt, Bewirtschaftung und Zuführung zur Rücklage, werden cent-genau auf die Einheiten verteilt. Daraus erzeugt die monatliche Sollstellung die Forderungen. Ein zweiter Lauf für denselben Monat erzeugt nichts.
Der Zusammenhang
Hier beginnt der Kreislauf: Die Lastschrift zieht ein, was der Plan vorschreibt, und die Hausgeldabrechnung rechnet am Jahresende gegen genau dieses Soll.
Die Vorschriften dahinter
- § 28 Abs. 1 WEG
- § 16 Abs. 2 WEG
Und was es nicht tut
Eine Staffelung nach Monaten kennt der Plan nicht, und für die unterjährige Sonderumlage gibt es keinen Automatismus; sie wird als eigene Buchung erfasst.